Vom Fuchs bis zum Feuerwerk: 28 Dokumente des Dachverbands heben sich gegenseitig auf. Vizepräsident Fabio Regazzi vertritt in drei Ämtern drei Positionen, Geschäftsführer David Clavadetscher hat sie alle mitgeschrieben.
Wer die Positionspapiere von JagdSchweiz nebeneinanderlegt, stösst auf wiederkehrende Spannungen.
Der Dachverband der Schweizer Hobby-Jägerschaft verweist beim Fuchs auf die ökologische Rolle grosser Beutegreifer, während sein Vizepräsident im Parlament eine zahlenbasierte Begrenzung der Wolfsbestände vorantreibt. Er beschreibt die Selbstregulation der Wildtiere als Realität und erklärt die Hobby-Jagd trotzdem zur Notwendigkeit. Er räumt die Giftwirkung von Blei ein und lehnt ein Verbot ab. Der Streit mit dem Ökologischen Jagdverein Schweiz ist nur die sichtbarste Folge. Die folgende Übersicht stützt sich ausschliesslich auf Dokumente von jagdschweiz.ch und auf öffentlich dokumentierte Vorgänge.
Der Wolf als Regulator des Fuchses und als Ziel einer Obergrenze
Im Positionspapier zur Fuchsjagd vom 20. November 2025 nennt JagdSchweiz das Fehlen von Spitzenprädatoren als einen von vier Gründen für hohe Fuchsbestände. Luchs und Wolf würden Mesoprädatoren wie den Fuchs begrenzen. Der Verband zitiert dazu dieselbe Forschung wie der Ökologische Jagdverein.
Rund zwei Wochen später, in der Wintersession 2025, reichte Ständerat Fabio Regazzi die Motion 25.4464 ein. Sie verlangt einen Paradigmenwechsel: Wölfe sollen regional reguliert werden können, sobald ein vordefinierter Schwellenwert überschritten ist. Massgebend wären zahlenbasierte Kriterien, nicht mehr der Nachweis konkreter Schäden. Zehn Monate später nahm der Nationalrat den Vorstoss mit 116 zu 73 Stimmen an. Laut Handelsregister ist Regazzi Vizepräsident des Vorstandes von JagdSchweiz.
Damit steht ein Interessenkonflikt im Raum: Derselbe Verband, der die regulierende Wirkung von Wolf und Luchs auf den Fuchs anerkennt, wird von einem Vizepräsidenten mitgeführt, der die Wolfsbestände unabhängig von eingetretenen Schäden begrenzen will. Zugespitzt: Das Symptom wird bejagt, die Ursache ebenfalls, und in beiden Fällen bleibt die Hobby-Jägerschaft die vorgeschlagene Lösung.
Dass Wölfe reguliert werden sollen, wenn Beutetiere abnehmen, steht auch in der Wolfsposition vom Februar 2017. Zugleich hält die Luchsposition vom Juli 2013 fest, Beutegreifer seien so zu steuern, «dass die Nutzung der Bestände und damit die Jagd in jedem Fall möglich bleibt». Nur ein Jahr zuvor, im Mai 2012, hatte der Verband noch geschrieben, der Blickwinkel dürfe bei Wolf, Luchs und Bär «nicht auf die Schweiz eingeengt werden». 2013 verlangte er dann Luchskompartimente, die «in jedem Fall auf schweizerisches Hoheitsgebiet zu beschränken» seien.
2013 mit dem WWF unterschrieben, 2026 gegen den WWF beschlossen
Die Motion widerspricht nicht nur dem Fuchspapier, sondern auch einer Vereinbarung, die JagdSchweiz selbst mitunterzeichnet hat. 2013 einigte sich der Verband mit Pro Natura, WWF Schweiz und dem Schafzuchtverband unter Moderation des BAFU auf gemeinsame Grundsätze zur Politik gegenüber Beutegreifern. Darin heisst es, Abschüsse seien bei schadenstiftenden Einzeltieren möglich und bei etablierten Beständen im Schadensfall. Alle Beteiligten verpflichteten sich, die ökologische Rolle der Beutegreifer anzuerkennen und zu kommunizieren.
Der Schadensbezug war der Kern dieses Kompromisses. Genau ihn streicht die Motion Regazzi. Pro Natura und WWF, die damaligen Partner, bekämpfen den Vorstoss heute als «Rasenmähermethode». JagdSchweiz hat das Papier von 2013 weiterhin auf seiner Website, unter der Rubrik «Positionen».
2023 vertraut, 2025 für wirkungslos erklärt
Im Mai 2023 lehnte der Vorstand von JagdSchweiz die Wolfsinitiative ab, die den Wolf zur ganzjährig jagdbaren Art machen wollte. Die Begründung ist bemerkenswert: Würde der Wolf jagdbar, rückten die Hobby-Jäger in die Verantwortung, insbesondere beim Bezahlen der Wildschäden. Ausserdem habe man sich für das neue Jagdgesetz eingesetzt und vertraue darauf, dass es vernünftig umgesetzt werde.
Zweieinhalb Jahre später bezeichnete der Vizepräsident desselben Verbands das einzelfallbasierte System dieses Gesetzes in seiner Motion als zu langsam, zu kompliziert und wirkungslos. Das Vertrauen von 2023 hat das Jahr 2025 nicht überlebt. Und die veröffentlichte Begründung für die Ablehnung der Wolfsinitiative stellte weder den Schutzstatus noch die ökologische Rolle des Wolfs ins Zentrum, sondern die Wildschadenkosten der Hobby-Jäger.
Der Grund, weshalb der Verband den Wolf nicht jagdbar haben will, steht bereits in seiner Position zur Wildschadenvergütung vom Februar 2013: Wildschäden seien «die Folge einer gewünschten artenreichen Fauna» und aus dem Staatshaushalt zu bezahlen; eine Beteiligung der Hobby-Jäger sei nur bei jagdbaren Arten vertretbar. Ein Verband, der die Regulierung der Wildbestände als seinen öffentlichen Auftrag ausgibt, lehnt es ab, für deren Folgen aufzukommen. Konsequent ist er auch bei der Frage, wer schiesst: Im Januar 2020 warb die Medienmitteilung zum Jagdgesetz mit der Regulation «durch die Wildhüter der Kantone». Im September 2023 erklärte JagdSchweiz, Hobby-Jäger könnten beigezogen werden, sobald die Kapazität der Wildhut nicht reiche.
Bodenbrüter schützen und Bodenbrüter schiessen
Die Hauptrechtfertigung der Fuchsjagd im Papier von JagdSchweiz ist der Schutz bodenbrütender Vögel wie Birkhuhn und Waldschnepfe sowie des Feldhasen. Derselbe Verband verteidigt die Jagd auf genau diese Arten und zusätzlich auf Alpenschneehuhn und Schneehase. Er hat 2022 bei Wildtier Schweiz ein Gutachten bestellt, das den politischen Druck auf eine Unterschutzstellung abwehren soll. Die Kernthese: Eine Tierart könne von ihrer Jagdbarkeit profitieren. Dasselbe Gutachten beziffert die jährlich erlegten Waldschnepfen im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2020 auf 1773 Tiere, davon 1396 im Tessin, und führt die Art in der Roten Liste der Schweiz als «verletzlich».
Das Gutachten sagt zudem, der starke Rückgang des Feldhasen sei weitgehend auf die Intensivierung der Landwirtschaft zurückzuführen, und die Gefährdung der Raufusshühner beruhe vor allem auf Lebensraumverlust. Das ist exakt die Position des Ökologischen Jagdvereins. Für die Fuchsjagd bleibt damit nichts übrig: Wenn der Lebensraum das Problem ist, löst der Fuchsabschuss es nicht. Und wenn Birkhuhn und Schnepfe geschützt werden müssen, dann zuerst vor der Hobby-Jägerschaft, die sie jährlich zu Tausenden erlegt.
«Keine bedrohten Arten» und ein Gutachten, das das Gegenteil sagt
Im Februar 2021 schrieb JagdSchweiz an Bundesrätin Simonetta Sommaruga, «seit vielen Jahrzehnten» würden in der Schweiz «keine bedrohten Arten mehr bejagt». Die Waldschnepfe führte der Brief als «nicht gefährdet» auf, gestützt auf die europäische Rote Liste. Ein Jahr später bestellte der Verband das Gutachten bei Wildtier Schweiz, das die Art nach der Roten Liste der Schweiz als «verletzlich» einstuft. Der Brief von 2021 räumt zudem ein, der Feldhase sei im Mittelland «ernsthaft bedroht», und der Birkhuhnbestand leide im Wallis «bis 50 % wegen Skitourismus». Der Fuchs kommt in dieser Ursachenanalyse nicht vor. Vier Jahre später wurde er zum Hauptgrund für den Schutz der Bodenbrüter erklärt.
Derselbe Brief nennt die Forderungen der Naturschutzverbände «rein taktisch und ideologisch motiviert» und verlangt eine «sachlich fundierte Diskussionskultur». Im Mai 2023 schrieb JagdSchweiz an den Ständerat, die Biodiversitätskrise sei «wissenschaftlich erwiesen», über ein Drittel aller Arten seien bedroht, es brauche «rasches Handeln». Das war die Begründung für den Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative. Die Initiative selbst bekämpfte 2024 ein Komitee, dessen Kopf der Vizepräsident von JagdSchweiz war. Dazu unten mehr.
Die Baujagd: Ausgestorben und unverzichtbar zugleich
Im Januar 2022 hielt die Präsidentenkonferenz von JagdSchweiz in einem Positionspapier fest, die Baujagd werde gemäss einer Umfrage nicht mehr oft betrieben. Im November 2025 erklärte das Fuchspapier die winterliche Baujagd zur besonders effizienten und unverzichtbaren Methode für eine regional intensive Fuchsbejagung.
Das Papier von 2022 liefert noch mehr. Es bezeichnet die Ausbildung der Bauhunde als «das A und O der Unfallverhütung» und räumt gleichzeitig ein, dass es trotz mehreren privaten Initiativen bisher nicht gelungen sei, eine einzige Schliefenanlage in der Schweiz zu realisieren. Die Hunde, die laut Verband zwingend ausgebildet sein müssen, können in der Schweiz nicht ausgebildet werden. Als Grund für den Erhalt der Baujagd nennt das Papier schliesslich, dass bei einem Verbot die weitere Existenz der Zucht von Dackel- und Terrierrassen in Frage gestellt wäre. Der Fuchs wird also im Bau getötet, damit eine Hunderasse ihren Verwendungszweck behält.
Blei ist giftig, ein Verbot trotzdem unnötig
Die Position von JagdSchweiz zu bleifreier Munition, datiert vom Februar 2016 und weiterhin gültig, beginnt mit dem Eingeständnis, dass Bleirückstände in erlegten Wildtieren Steinadler und Bartgeier vergiften und töten können. Sie verweist auf die Studie der Vogelwarte Sempach und des Bündner Jagdamts. Der Verband empfiehlt jedem Hobby-Jäger, wenn immer möglich bleifrei zu schiessen. Im selben Papier lehnt er ein generelles Verbot von Bleimunition ab.
Das Leitbild des Verbands preist Wildbret unterdessen als gesunde, rückstandfreie Lebensmittel, die eine sinnvolle Alternative zu industriell erzeugter Nahrung böten. Die Behörden sehen das anders. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen empfiehlt, mit Bleimunition erlegtes Wild nur selten zu essen, und rät Kindern bis sieben Jahre, Schwangeren, Stillenden und Frauen mit Kinderwunsch ganz vom Wildkonsum ab, weil nicht auszuschliessen sei, dass das Tier mit Blei geschossen wurde. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hält seit 2010 fest, dass es für Blei keine unbedenkliche Dosis gibt. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung warnt, dass sich Bleisplitter weit um den Schusskanal verteilen, und beziffert die Bleiaufnahme in Jägerhaushalten auf bis zum Zehnfachen eines gewöhnlichen Vielverzehrers. Und die Krebsforschungsagentur der WHO stuft rotes Fleisch, zu dem Reh, Hirsch, Gams und Wildschwein zählen, als wahrscheinlich krebserregend ein, verarbeitetes Fleisch wie Trockenfleisch als krebserregend.
Rückstandfrei ist also weder das Fleisch noch die Werbung dafür. Genau dieses Fleisch serviert JagdSchweiz beim Wildbuffet im Bundeshaus rund hundert Parlamentarierinnen und Parlamentariern, ohne ein Wort zu den Warnungen der eigenen Bundesbehörde. Die Studienlage fasst die Übersicht Wildbret und Gesundheitsrisiken zusammen. Wie der europäische Dachverband FACE dasselbe Spiel auf EU-Ebene spielt, hat Wild beim Wild dokumentiert.
Lärm stresst Wildtiere, ausser er kommt aus dem Gewehr
Im September 2025 unterstützte JagdSchweiz die Feuerwerksinitiative. Lärm löse bei Wildtieren «Stressreaktionen» aus, Rehe, Hirsche und Gämsen flüchteten aus ihren Einständen, «mit einem hohen Energieverlust, der insbesondere in der Winterzeit kritisch ist», bis hin zu tödlichen Abstürzen. Vögel verliessen ihre Brutgebiete «oft für lange Zeit». Als «Interessenvertreter der heimischen Wildtiere» sehe sich der Verband verpflichtet, auf diese Störung hinzuweisen.
Was für Raketen gilt, gilt für Gewehrschüsse nicht. Die Hochjagd findet in genau jenen Monaten statt, in denen der Verband den Energieverlust als kritisch bezeichnet, und die Position zu Schalldämpfern von 2018 begründet die Lärmreduktion in erster Linie mit dem Schutz von Schütze, Hund und Anwohnern. Das Gamspapier von 2016 hält fest, der Jagddruck könne beim Zusammenbruch der Gamsbestände «gar der Entscheidende» Faktor sein. Beim Postulat Reichmuth erklärte JagdSchweiz 2023, die «Freizeitnutzung im Wald» führe zu Stress und fördere Verbissschäden. Die Störung durch die Hobby-Jagd selbst wird in keinem dieser Papiere beziffert.
Das Leitbild: Selbstregulation ja, Jagd trotzdem
Das Leitbild von JagdSchweiz enthält einen Satz, den man dem Verband im Streit um die Selbstregulation vorhalten wird: Wildtierbestände regulierten sich, auch in der Kulturlandschaft, von selber. Der Verband räumt damit die zentrale These der Jagdkritik ein und fügt an, diese Selbstregulation brächte Schäden, Unfälle, Massensterben und Seuchen mit sich. Beleg dafür liefert er keinen. Der Kanton Genf lebt seit 1974 ohne Hobby-Jagd, ohne dass eines dieser Szenarien eingetreten wäre.
Im selben Leitbild heisst es, Jagd bedeute oft den Verzicht auf Abschüsse. Das Fuchspapier verlangt eine regional sehr intensive und zeitlich anhaltende Bejagung. Das Leitbild erklärt, Schweizer Hobby-Jäger lehnten tierquälerische Methoden grundsätzlich ab. Der Verband verteidigt Baujagd, Fangjagd mit Kastenfallen und die Hundeausbildung am lebenden Fuchs. Und während der Ökologische Jagdverein die Trophäenjagd ablehnt, nennt das Leitbild von JagdSchweiz Trophäen ausdrücklich als Teil des Jagens.
Tierschutz: 2016 abgelehnt, 2023 begrüsst, 2023 ausgehöhlt
In der Vernehmlassung zur Teilrevision des Jagdgesetzes 2016 schrieb JagdSchweiz, der Tierschutz habe seine Anliegen bereits einbringen können: «neue erweiterte Bestimmungen dazu lehnen wir ab». Im Papier zur Revision vom Mai 2023 heisst es, die Verankerung des Tierschutzes im Jagdgesetz sei «für uns von grosser Bedeutung». Dasselbe Papier fordert, dass Hunde verletztes Wild «binden und töten» dürfen, ohne strafbar zu sein, verlangt die Freigabe von Schalldämpfern und «Instrumente für das Schiessen bei Nacht». Das Leitbild verspricht den Schuss, der unmittelbar tötet, und lehnt tierquälerische Methoden ab. Die Position zum Schrotschuss von 2014 sieht keinen Revisionsbedarf, weil nur ein einziges von 120 erlegten Rehen Schussverletzungen aufgewiesen habe. Eine Zahl, die der Verband selbst als Beleg dafür anführt, dass angeschossenes Wild «nicht in grosser Zahl» verende.
Der Kodex: Verwerten und nachsuchen, ausser man tut es nicht
Der Jagd-Kodex von JagdSchweiz verpflichtet die Hobby-Jäger: «Was ich erlege, verwerte ich selber oder führe es soweit möglich der Verwertung zu.» Nach Angaben des Verbands landen rund 60 Prozent der erlegten Füchse nicht einmal in der Pelzverwertung.
Der Kodex verpflichtet ausserdem zur zeitgerechten Nachsuche, wenn ein Tier nicht im Feuer liegt. Im Kanton Zug haben sechs Patentjäger das Bundesgericht angerufen, um die Nachsuchepflicht aufzuheben und die Prämie von zehn Franken pro Fuchsschwanz zurückzuholen. Eine Stellungnahme des Dachverbands, der die Nachsuche als Ehrensache verkauft, liegt nicht vor.
Ruhezonen begrüssen, Nationalparks bekämpfen
Das Leitbild verspricht, Jäger begrüssten Ruhezonen und Jagdbeschränkungen, wenn sie sachlich begründet und notwendig seien. Die Praxis sieht anders aus. Im November 2016 scheiterte der Parc Adula rund um das Rheinwaldhorn an der Urne, ein Projekt mit 250 bis 300 Millionen Franken Investitionen und rund 200 Arbeitsplätzen für abwanderungsbedrohte Berggemeinden. Die Hobby-Jägerschaft in Graubünden und im Tessin mobilisierte dagegen, weil in der Kernzone nicht gejagt werden sollte. Im Juni 2018 folgte das Nein zum Parco Nazionale del Locarnese, obwohl Kanton, acht Gemeinden und das BAFU dahinterstanden. Zu den prominenten Gegnern gehörte der damalige Nationalrat Fabio Regazzi, bereits damals im Vorstand von JagdSchweiz, der das Jagdverbot in der Kernzone bekämpfte.
Die Schweiz hat seit 1914 einen einzigen Nationalpark. Zwei Anläufe für einen zweiten sind gescheitert, beide Male mit der organisierten Hobby-Jägerschaft in der Gegnerschaft. Ein Verband, der Naturschutz als sein Kerngeschäft ausgibt, hat zweimal verhindert, dass Natur ohne Flinte geschützt wird. Wie der Verband seinen «öffentlichen Auftrag» sonst versteht, zeigt der Faktencheck zur Broschüre «Die Jagd schützt und nützt».
Fabio Regazzi: Ein Vizepräsident gegen die Positionen seines Verbands
Die Widersprüche des Verbands haben einen Namen. Fabio Regazzi ist Ständerat, Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands und Vizepräsident von JagdSchweiz. In allen drei Funktionen vertritt er Positionen, die sich gegenseitig ausschliessen.
Beim Wolf: JagdSchweiz unterzeichnete 2013 den Schadensbezug als Kern des Kompromisses mit WWF und Pro Natura und erklärte 2023, man vertraue auf die vernünftige Umsetzung des Jagdgesetzes. Regazzi reichte im Dezember 2025 die Motion ein, die den Schadensbezug streicht.
Bei der Biodiversität: JagdSchweiz schrieb im Mai 2023, die Biodiversitätskrise sei wissenschaftlich erwiesen und erfordere rasches Handeln. Regazzi führte 2024 als Gewerbeverbandspräsident das nationale Nein-Komitee gegen die Biodiversitätsinitiative an und nannte sie «unnötige und überbordende Regulierung».
Beim Feuerwerk: JagdSchweiz unterstützt seit September 2025 die Feuerwerksinitiative, um Wildtiere vor Lärmstress zu schützen. Der Gewerbeverband unter Regazzi bekämpft dieselbe Initiative seit Januar 2024 als «gesetzliches Mikromanagement menschlicher Emotionen» und lehnte im November 2025 auch den Gegenvorschlag ab. Regazzi selbst ist in der Medienmitteilung des Gewerbeverbands als Auskunftsperson aufgeführt.
Bei den Schutzgebieten: Das Leitbild seines Verbands begrüsst Ruhezonen und Jagdbeschränkungen. Regazzi bekämpfte 2018 den Parco Nazionale del Locarnese, weil in der Kernzone nicht gejagt werden sollte.
Entweder kennt der Vizepräsident die Positionspapiere seines eigenen Verbands nicht, oder er kennt sie und handelt bewusst dagegen. Beides ist für einen Ständerat, der im Parlament als Fachmann für Jagdfragen auftritt, kein Ausweis von Verlässlichkeit. Wer am Montag für den Gewerbeverband Feuerwerk verteidigt und am Dienstag als Jagdfunktionär Wildtiere vor Lärm schützen will, betreibt kein Doppelspiel aus Versehen. Ein Verband, der eine solche Person an seiner Spitze duldet, hat sich für die Interessen entschieden, nicht für die eigenen Papiere.
David Clavadetscher: Der Mann, der alle Papiere geschrieben hat
Wer die Positionspapiere nebeneinanderlegt, stösst immer wieder auf denselben Absender. David Clavadetscher ist seit über einem Jahrzehnt Geschäftsführer von JagdSchweiz. Seine Firma Sandona GmbH in Zofingen führt die Geschäftsstelle des Verbands, bei der europäischen Jagdlobby FACE amtet er als Schatzmeister, seit 2025 zusätzlich als Friedensrichter im Bezirk Zofingen. Ein Porträt hat Wild beim Wild im Dezember 2025 publiziert.
Die Luchsposition von 2013, die Positionen zu Schrotschuss und Wildkameras von 2014, die Wolfsposition von 2017, das Schalldämpferpapier von 2018, das Revisionspapier von 2023 und die Feuerwerksposition von 2025 tragen seine E-Mail-Adresse als Kontakt. Den Brief an Bundesrätin Sommaruga von 2021 hat er mitunterzeichnet, in der Medienmitteilung zum Jagdgesetz von 2020 ist er Auskunftsperson. Die Widersprüche dieses Artikels sind also nicht das Werk wechselnder Vorstände, sondern liefen über einen einzigen Schreibtisch.
Das gilt auch für die Widersprüche zwischen Papier und Auftritt. Zum Rückgang der Gämsen erklärte Clavadetscher in den Medien, die Hauptverantwortung liege bei der Freizeitgesellschaft. Das Gamspapier, das seine Geschäftsstelle 2016 mit der Jagdverwalterkonferenz verfasst hat, nennt den Jagddruck als Faktor, der «gar der Entscheidende sein kann». In seinem Brief von 2021 verlangte er eine «sachlich fundierte Diskussionskultur» und warf den Naturschutzverbänden «rein taktisch und ideologisch motivierte» Behauptungen vor. Im selben Brief steht, es würden keine bedrohten Arten bejagt. Das eigene Gutachten widerlegte das ein Jahr später.
Wie der Geschäftsführer mit Kritik an dieser Widersprüchlichkeit umgeht, ist dokumentiert. Im Namen von JagdSchweiz zeigte er die IG Wild beim Wild wegen Verleumdung an. Das Strafgericht Bellinzona sprach die Redaktion am 17. Juli 2020 frei: Die kritisierten Aussagen seien keine Lügen und hätten keinen verleumderischen Charakter. Das Urteil ist rechtskräftig. Auch die zivilrechtlichen Verfahren in Locarno blieben ohne Ergebnis für den Verband. Wer die eigenen Papiere nicht in Einklang bringt, dafür aber jene vor Gericht bringt, die es bemerken, hat die Rollen vertauscht.
Kommentar: Ein Verband hat den Vorstand, den er wählt, und die Geschäftsstelle, die er bezahlt. Bei JagdSchweiz trägt die Geschäftsstelle seit Jahren jede Position mit, die ihr Vizepräsident gerade braucht, und schreibt die nächste, wenn die alte nicht mehr passt. Ein Geschäftsführer, der Feuerwerk als Stress für Wildtiere beschreibt und Nachtsichtgeräte für die Jagd fordert, der die Nachsuche als Ehrensache verkauft und die Schrotjagd als unproblematisch, dokumentiert nicht die Haltung eines Verbands, sondern dessen Fehlen. Dass derselbe Mann seit 2025 als Friedensrichter Neutralität verspricht, macht die Sache nicht besser.
Kommentar: Ein Verband ohne Linie, aber mit Vizepräsident im Ständerat
Die Widersprüche folgen einem Muster. Wo Wissenschaft die Hobby-Jagd rechtfertigen könnte, wird sie zitiert. Wo dieselbe Wissenschaft die Hobby-Jagd überflüssig machen würde, wird sie ignoriert. Die Fuchsjagd braucht fehlende Wölfe, also müssen Wölfe fehlen. Bodenbrüter brauchen Schutz vor dem Fuchs, aber nicht vor der Flinte. Blei ist tödlich für Adler, aber nicht verbietbar. Die Baujagd ist selten, aber unverzichtbar. Nationalparks sind wünschenswert, solange man darin jagen darf.
Der Ökologische Jagdverein zeigt, dass man dieselben Quellen auch ehrlich lesen kann. Dass JagdSchweiz das nicht tut, ist keine Frage der Faktenlage, sondern der Interessen. Und diese Interessen sitzen mit Fabio Regazzi im Ständerat, im Gewerbeverband und im Vorstand des Verbands zugleich. Wer Konsistenz sucht, findet sie nur an einer Stelle: Am Ende jeder Position von JagdSchweiz steht, dass Hobby-Jäger schiessen dürfen. Und dass sein Vizepräsident jede Position vertreten darf, solange sie diesem Ziel dient.
Quellen: Alle Dokumente von JagdSchweiz
Sämtliche Dokumente stammen von jagdschweiz.ch und wurden am 26. September 2026 gesichert. Papiere, die dort nur als Webseite ohne PDF vorliegen, sind als unveränderte Textsicherung mit Quellenangabe abgelegt.
- Positionierung JagdSchweiz zur Fuchsjagd, 20. November 2025
- Faktenbasierte Einordnung der Fuchsjagd, Kurzversion, 15. Dezember 2025
- Gutachten Wildtier Schweiz: Auswirkungen der Jagdbarkeit auf Birkhuhn, Alpenschneehuhn, Waldschnepfe, Feld- und Schneehase, 2022
- Positionierung bezüglich der Zukunft der Baujagd, Präsidentenkonferenz Januar 2022
- Position zum Einsatz bleifreier Munition, 19. Februar 2016
- Gemeinsame Grundsätze der Verbände zur Grossraubtierpolitik, 1. Februar 2013 (Textsicherung)
- Position Grossraubwild, 9. Mai 2012 (Textsicherung)
- Position Luchsmanagement, Juli 2013
- Position zur Regulierung der Wolfspopulationen, 6. Februar 2017
- Position zur Wolfsinitiative, 30. Mai 2023 (Textsicherung)
- Stellungnahme bezüglich Wolfsabschuss durch Jäger, 15. September 2023 (Textsicherung)
- Wildschadenverhütung und Wildschadenvergütung, 15. Februar 2013 (Textsicherung)
- Stellungnahme zur Teilrevision Jagdgesetz, Vernehmlassung, Dezember 2016
- Stellungnahme zur Teilrevision Jagdgesetz, Vorlage an das Parlament, 15. Januar 2018
- Medienmitteilung «Das neue Jagdgesetz nützt Tier, Natur und Mensch», 13. Januar 2020
- Brief an Bundesrätin Sommaruga «Nutzung des Jagdregals» mit Anhang, 24. Februar 2021
- Revision Jagdgesetz und Jagdverordnung, 26. Mai 2023
- Position zum Postulat Reichmuth, 30. Mai 2023 (Textsicherung)
- Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative, 30. Mai 2023 (Textsicherung)
- Position zur Feuerwerksinitiative, 24. September 2025
- Positionspapier Gamsmanagement JagdSchweiz und JFK, Dezember 2016
- Position zum Schrotschuss, 27. Februar 2014
- Position zum Einsatz von Wildkameras, 27. Februar 2014
- Position Einsatz von Schalldämpfern für Jagdwaffen, 29. März 2018
- Position zum internationalen Jagdtourismus, 28. Februar 2014
- Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Landsäugetiere, 17. September 2015 (Textsicherung)
- Leitbild von JagdSchweiz (Textsicherung)
- Jagd-Kodex von JagdSchweiz (Textsicherung)